Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Anmeldungen von Kunden bei der Quiet Storm Street Dance Unity, sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Kunden sind Personen, die aufgrund einer Buchung bei der Quiet Storm Street Dance Unity zur Teilnahme an den angebotenen Kursen berechtigt sind.

2. Anmeldung und Kursbeginn
Mit dem Ausfüllen und der Übergabe bzw. Zusendung des Mitgliedsvertrags stellt der Kunde bzw. die Kundin einen verbindlichen Antrag auf Teilnahme an einem bestimmten Kurs der Quiet Storm Street Dance Unity. Dieser Antrag gilt als kostenpflichtiges Angebot, das durch die Annahme seitens der Quiet Storm Street Dance Unity wirksam wird.

3. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird zunächst für eine Mindestlaufzeit von drei Monaten abgeschlossen. Danach verlängert sie sich automatisch jeweils um weitere drei Monate zum Monatsende, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Eine erstmalige Kündigung ist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

4. Kursteilnahme
Mit der Anmeldung entscheidet sich der Kunde verbindlich für die Teilnahme an einem bestimmten Kurs. Die Anmeldung zum Anfängerkurs, Fortgeschrittenenkurs oder zur Profiausbildung berechtigt jeweils ausschließlich zur Teilnahme an dem gewählten Kurs.

5. Kursprogramm und Angebot
Das Kursprogramm der Quiet Storm Street Dance Unity wird auf der Website veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Für die vertragliche Vereinbarung gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website ausgewiesene Kursübersicht. Bei geringer Teilnehmerzahl behält sich die Tanzschule vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen. Kurse mit weniger als vier angemeldeten Teilnehmern finden grundsätzlich nicht statt. Die Zusammensetzung sowie die Teilnehmerzahl der Kurse werden ausschließlich von der Tanzschule festgelegt.

6. Kurstermine
Aus betrieblichen Gründen ist die Tanzschule berechtigt, Kurstage und Kurszeiten zu ändern. Sollte der Kunde aufgrund einer solchen Änderung aus persönlichen Gründen nicht mehr am ursprünglich gebuchten Kurs teilnehmen können, hat er das Recht, stattdessen an einem anderen vergleichbaren Kurs teilzunehmen, sofern ein entsprechendes Angebot besteht.

7. Kursbeitrag
Die monatlichen Kursbeiträge ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste und gelten pro Person. Die Kursgebühr ist jeweils am ersten Tag des Kursmonats fällig.

Eine Nichtteilnahme, ein vorzeitiger Abbruch oder die Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vollständigen Kursbeitrags. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt der Kunde die Tanzschule, den fälligen Kursbeitrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Schlägt der Einzug fehl, trägt der Kunde die daraus entstehenden Bankgebühren und zusätzlichen Kosten. Befindet sich der Kunde mit einem Betrag in Verzug, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, ist die Tanzschule berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall kann die Tanzschule Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

8. Unterrichtsfreie Zeiten
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Sommerferien findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Im August finden keine Kurse statt; der Monat wird jedoch regulär berechnet. Fällt ein Kurstag aufgrund eines von der Tanzschule organisierten Balls oder einer sonstigen Aufführung aus, entfällt der Unterricht ebenfalls. Diese Ausfalltage sind bereits in den monatlichen Kursbeiträgen einkalkuliert und berechtigen nicht zur Kürzung oder Rückforderung der Kursgebühren.

9. Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Die Mitarbeitenden der Tanzschule sind berechtigt, dem Kunden im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Wahrung des Hausrechts erforderlich ist – insbesondere zur Durchsetzung der in den Räumlichkeiten ausgehängten Hausordnung.

10. Pausen
Die Tanzschule gewährt auf Antrag des Kunden beitragsfreie Pausen von der Kursteilnahme, wenn eine Verhinderung voraussichtlich mindestens vier Wochen dauert. Gründe hierfür können unvorhersehbare Ereignisse sein, wie etwa Krankheit, Schwangerschaft oder eine beruflich bedingte Abwesenheit vom Kursort. Eine Pause wird jeweils nur für volle Kalendermonate gewährt. Während der Pause ist die Teilnahme am Kurs ausgeschlossen und die Kursgebühr entfällt für diesen Zeitraum. Die Dauer der Pause verlängert die Vertragslaufzeit entsprechend um den Zeitraum der beitragsfreien Pause. Bei Inanspruchnahme von Ruhezeiten aufgrund von Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.

11. Haftung
Die Haftung der Tanzschule beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Tanzschulräume. Für Schäden, die bei der Ausübung sämtlicher Aktivitäten in den Räumlichkeiten entstehen, haftet die Tanzschule nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch sie selbst oder ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Tanzschule auch für einfache Fahrlässigkeit. Für die Garderobe und mitgebrachte persönliche Gegenstände übernimmt die Tanzschule keine Haftung.

12. Recht am eigenen Bild/Urheberrecht
Die Tanzschule ist berechtigt, Fotos und Bilder von Kunden zu veröffentlichen, sofern diese im Zusammenhang mit Kursen, Tanzturnieren, Bällen, Events oder sonstigen Veranstaltungen der Tanzschule stehen. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden werden Fotos und Bilder, die auf der Homepage der Tanzschule veröffentlicht wurden, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Aufforderung von der jeweiligen Seite entfernt. Ein Kunde darf die in den Kursen erlernten Figuren, Choreografien, Folgen und Programme nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Tanzschule an Dritte weitergeben oder selbst unterrichten. Die Tanzschule hält das Urheberrecht an den von ihr gestalteten Figuren, Choreografien, Folgen und Programmen. Bei Verletzung dieses Urheberrechts kann die Tanzschule Unterlassung verlangen und Schadenersatzansprüche geltend machen.

13. Schlussbestimmung
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch bei unbeabsichtigten Regelungslücken. Die Tanzschule ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden den Kunden mitgeteilt. Widerspricht ein Kunde der Änderung oder Ergänzung schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten für diesen Kunden die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.